Sonderformen und Vergütung Werkvertrag

Werkverträge wenden die Vertragsparteien in der Regel nach den gesetzlichen Vorschriften, welche das Bürgerliche Gesetzbuch in seinen §§ 631 ff regelt. Wie bei allen Verträgen gibt es auch bei Werkverträgen Sonderfälle. In solchen Fällen gestalten die Vertragspartner die Werkverträge individuell nach ihren Bedürfnissen. Meist weichen die Parteien auf andere Vertragstypen wie Kaufvertrag, Werklieferungsvertrag oder Reisevertrag aus oder nutzen die Möglichkeit, gemischte Verträge zu verwenden. Beinhalten Werkverträge urheberrechtlich geschätzte Dinge, koppelt der Unternehmen den Werkvertrag mit dem Urheberrechtsvertrag und regelt damit das Nutzungsrecht des Bestellers.

Werkvertrag

Mit Werkverträgen vereinbaren die Vertragsparteien Herstellung und Zahlung für eine bestimmte Arbeit. Das Gesetz lässt den Parteien die Wahl zwischen Herstellung und Dienstleistung (§ 631 Abs. 2 BGB). Zwar hat der Begriff Dienstleistung mit dem der Leiharbeit in der Regel nichts gemeinsam, doch werden oft beide Begriffe vereinheitlicht. Damit entsteht eine Beschäftigungsform, die unerfreuliche Beschäftigungsform, welche der Arbeitnehmerüberlassung gleichkommt.

Mindestlohn

Mit derartig prekären Werkverträgen unterlaufen Unternehmen die Mindestlohnbestimmungen, da in der Regel Löhne vereinbart werden, die sich im „schändlichen“ Rahmen bewegen. Des weiteren haben die Arbeitnehmer, welche in diesen Fällen als „Unternehmer“ fungieren sämtliche unternehmerische Risiken zu tragen. Der „Besteller“ hingegen kann eine bestimmte Leistung erwarten und keinerlei unternehmerischen Risiken zu tragen.

Vergütungsverordnung

Wer eine Leistung erbringt, der erhält eine Entlohnung. Das ist auch beim Werkvertrag der Fall. Die Vergütung regelt der § 632 Abs. 2 BGB. Der Unternehmer hat gemäß § 632a Abs. 1 BGB vom Besteller eine Abschlagzahlung zu fordern. Die Höhe der Vergütung ist ein Punkt, den der Werkvertrag in jedem Fall enthält. Das Gesetz schreibt lediglich eine taxgemäße Vergütung vor, sofern eine Taxe besteht. Ansonsten ist die Vergütung zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Bestimmte Berufe wie Ingenieure, Architekten rechnen nach der Vergütungsordnung für ihren Beruf ab.

Fahrtkosten für Materialbeschaffung

Die Vergütung für die Leistung kann sich nach dem Zeitaufwand richten. In solchen Fällen ist ein Stundensatz sowie die Übernahme der Fahrtkosten für die Materialbeschaffung und zum Einsatzort zu vereinbaren. Auch die Abrechnung der Materialkosten ist zu vereinbaren, insbesondere die maximale Höhe der Preise. Eine andere Form der Vergütung sind Pauschalpreise, welche der Unternehmen entweder allgemein oder detailliert für seine Leistung festlegt. Diese vertraglich festgelegte Vergütung ist bindend, auch wenn der tatsächliche Aufwand höher ist als zuvor erwartet. Die Mehrzahl berechnet die Vergütung nach Einheitspreisen. Dabei vereinbaren sie einen bestimmten Betrag pro Stück, Satz oder laufender Meter sowie Quadratmeter.

Informationen zum Thema

Bei Mischverträgen, die aus Passagen verschiedener anderer Verträge bestehen, gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen. Weitergehende Informationen erhalten Sie zum Download bei Formblitz.